Tafel 8

des Pfads der Menschenrechte:

Artikel 19: Meinungsäußerungs- und Informationsfreiheit

Artikel 19Alle Menschen dürfen denken und sagen, was sie wollen. Jeder hat das Recht, sich zu informieren und seine eigenen Gedanken weiterzugeben, auch an Menschen in anderen Ländern.

AKTUELLE INFOS:
Meldungen von „Reporter ohne Grenzen“ zum Thema Informationsfreiheit

AUDIOGUIDE:


Text: Jiani aus China, internationale Klasse des Mildred-Scheel-Berufskollegs, Herbst 2016

Artikel 20: Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit

Jeder Mensch hat das Recht, sich mit anderen zu treffen und einer friedlichen Gruppe anzugehören. Aber niemand darf dazu gezwungen werden.

Artikel 21: Allgemeines und gleiches Wahlrecht

Artikel 20 und 21Jeder Mensch hat das Recht, die Regierung seines Landes zu wählen. Jeder darf sich selbst wählen lassen. Die Wahlen müssen geheim und frei sein, und jede abgegebene Stimme zählt gleich.

AKTUELLE INFOS:
Auch Deutschland entsendet über das Zentrum für Internationale Friedenseinsätze Wahlbeobachter, die z.B. im Auftrag der OSZE in vielen Ländern die rechtsstaatliche Durchführung von Wahlen beobachten.


Hinweis: Die Erklärung wurde im Auftrag von Amnesty International von Sibylle Rieckhoff in eine einfacher verständliche Textform gebracht. Den genauen Wortlaut kann man in fast allen Sprachen der Welt auf der Seite der UN-Komission für Menschenrechte (OHCR) nachlesen. Illustrationen: Yayo Kawamura


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