Tafel 4

des Pfads der Menschenrechte:

Artikel 8: Anspruch auf Rechtsschutz

Alle Menschen dürfen vor Gericht für ihre Rechte streiten, wenn andere sie verletzt haben.

Artikel 9: Schutz vor Verhaftung und Ausweisung

Artikel 8 und 9Kein Mensch darf ohne Grund ins Gefängnis gebracht, dort festgehalten oder aus dem Land geschickt werden.

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Meldungen von Amnesty zum Thema Polizeigewalt und zum Thema Haftbedingungen


Artikel 10: Anspruch auf ein faires Gerichtsverfahren

Jeder Mensch, der vor Gericht kommt, hat Anspruch auf ein öffentliches Verfahren. Es darf nicht heimlich stattfinden, ohne dass andere davon wissen. Der Richter muss unparteiisch und unabhängig sein.

Artikel 11: Unschuldsvermutung

Artikel 10 und 11Jeder Mensch gilt so lange als unschuldig, bis seine Schuld vor Gericht bewiesen wurde. Alle Angeklagten haben das Recht auf Verteidigung.

AKTUELLE INFOS:
Meldungen von Amnesty zum Thema Justiz und zum Thema Todesstrafe


Hinweis: Die Erklärung wurde im Auftrag von Amnesty International von Sibylle Rieckhoff in eine einfacher verständliche Textform gebracht. Den genauen Wortlaut kann man in fast allen Sprachen der Welt auf der Seite der UN-Komission für Menschenrechte (OHCR) nachlesen. Illustrationen: Yayo Kawamura


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