Artikel 26: Recht auf Bildung
Jeder Mensch hat das Recht auf Bildung. Der Schulunterricht muss kostenlos und für alle zugänglich sein. Jeder darf sich seine spätere Ausbildung selbst auswählen. Alle Menschen sollen ihre Fähigkeiten während der Ausbildung entwickeln dürfen. Und jeder sollte Verständnis, Toleranz und Freundschaft lernen.
AKTUELLE INFOS:
Meldungen von Amnesty International zum Thema Bildung
AUDIOGUIDE:
Text: Grundkurs Religion Q2, Gymnasium Vogelsang, April 2014
Text: Mariam aus dem Libanon, internationale Klasse des Mildred-Scheel-Berufskollegs, Herbst 2016
Text: Habtom aus Eritrea, internationale Klasse des Mildred-Scheel-Berufskollegs, Herbst 2016
Artikel 27: Freiheit des Kulturlebens
Jeder Mensch hat das Recht, Kunst und wissenschaftlichen Fortschritt zu genießen. Jeder darf auch selber Künstler, Schriftsteller oder Wissenschaftler sein und allein oder gemeinsam mit anderen arbeiten. Die Werke, die hierbei entstehen, sollen gesetzlich geschützt werden, damit nicht andere behaupten können, sie hätten sie erschaffen.
Hinweis: Die Erklärung wurde im Auftrag von Amnesty International von Sibylle Rieckhoff in eine einfacher verständliche Textform gebracht. Den genauen Wortlaut kann man in fast allen Sprachen der Welt auf der Seite der UN-Komission für Menschenrechte (OHCR) nachlesen. Illustrationen: Yayo Kawamura
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