Artikel 8: Anspruch auf Rechtsschutz
Alle Menschen dürfen vor Gericht für ihre Rechte streiten, wenn andere sie verletzt haben.
Artikel 9: Schutz vor Verhaftung und Ausweisung
Kein Mensch darf ohne Grund ins Gefängnis gebracht, dort festgehalten oder aus dem Land geschickt werden.
AKTUELLE INFOS:
Meldungen von Amnesty zum Thema Polizeigewalt und zum Thema Haftbedingungen
Artikel 10: Anspruch auf ein faires Gerichtsverfahren
Jeder Mensch, der vor Gericht kommt, hat Anspruch auf ein öffentliches Verfahren. Es darf nicht heimlich stattfinden, ohne dass andere davon wissen. Der Richter muss unparteiisch und unabhängig sein.
Artikel 11: Unschuldsvermutung
Jeder Mensch gilt so lange als unschuldig, bis seine Schuld vor Gericht bewiesen wurde. Alle Angeklagten haben das Recht auf Verteidigung.
AKTUELLE INFOS:
Meldungen von Amnesty zum Thema Justiz und zum Thema Todesstrafe
Hinweis: Die Erklärung wurde im Auftrag von Amnesty International von Sibylle Rieckhoff in eine einfacher verständliche Textform gebracht. Den genauen Wortlaut kann man in fast allen Sprachen der Welt auf der Seite der UN-Komission für Menschenrechte (OHCR) nachlesen. Illustrationen: Yayo Kawamura
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